Staaten haben die Möglichkeit, Investitionen zugunsten von Anlegern durch vorgeschriebene und genau definierte Steuererleichterungen zu beeinflussen. Das ermöglicht Anlegern, von den Vorteilen des Einkommensteuergesetzes zu profitieren und den Staat in den Vermögensaufbau miteinzubeziehen. Insbesondere bei Immobilien zu Anlagezwecken ist mit einem Steuerspareffekt zu rechnen. 

Bei als Kapitalanlagen gehaltenen Immobilien gibt es viele Möglichkeiten, die Anschaffungskosten der Immobilie von der Steuer abzusetzen. Die absetzbaren Kosten für Kapitalanlagen sind z.B. Notarkosten, Kosten für den Grundbucheintrag, Fahrten zur Immobilie etc. Der Investor trägt eine Reihe von Kosten, die als abzugsfähige Kosten festgelegt sind. Diese können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. 

Natürlich und sehr interessant können auch Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. In manchen Fällen können auch Schuldzinsen für die Finanzierung von Immobilien beim Finanzamt geltend gemacht werden, wodurch sich Ihre Steuerschuld für Immobilien weiter verringert. Wenn Sie die Immobilie mindestens 10 Jahre besitzen, müssen Sie die Gewinne bei einem späteren Verkauf nicht versteuern. Der Verkauf der Immobilie ist dann steuerfrei. In jedem Fall ist die Abstimmung mit dem Steuerberater sinnvoll.